Einbürgerungstests
Alles rund um die Einbürgerung
Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Dabei handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. Wer auf dem Prüfungsfragebogen 17 der 33 Fragen richtig angekreuzt hat, hat den Test bestanden. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von der Grundfragestellung der zehn Landesfragen im Gesamtkatalog zwar gleich, aber von Testteilnehmern im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt.
Sie können sich per Telefon oder E-Mail anmelden. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist und er kann auch wiederholt werden. Wenn Sie auf Ihre Prüfungsergebnisse warten, können Sie hier den Auswertungsstand sehen. Leider kann es aktuell zu einer langen Wartezeit von mehreren Monaten kommen. Rückfragen dazu kann nur das BAMF per Onlineanschreiben beantworten.
Sie können sich per Telefon oder E-Mail anmelden. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten. Der Test kann unabhängig davon abgelegt werden, ob zuvor ein Einbürgerungskurs besucht worden ist und er kann auch wiederholt werden. Wenn Sie auf Ihre Prüfungsergebnisse warten, können Sie hier den Auswertungsstand sehen. Leider kann es aktuell zu einer langen Wartezeit von mehreren Monaten kommen. Rückfragen dazu kann nur das BAMF per Onlineanschreiben beantworten.
Sofern Sie allgemeine Fragen zum Thema Einbürgerung und deren Voraussetzungen haben, finden Sie hier viele nützliche Informationen. Wenn Sie spezifische Fragen dazu haben, wenden Sie sich am besten an die Ausländerbehörde.
Anmeldeverfahren:
Anmeldungen werden nur per E-Mail angenommen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
Anmeldungen werden nur per E-Mail angenommen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:
1. Termin aussuchen
> Grün = Plätze frei
> Gelb = Noch wenige Plätze frei
> Rot = Termin ist ausgebucht (keine Anmeldungen mehr möglich)
2. Anmeldebogen herunterladen und digital ausfüllen. Per Hand ausgefüllte Anmeldebögen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
3. Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen per E-Mail zusenden (info@kvhs-nr.de). Betreff: Anmeldung zum Einbürgerungstest "Kursnummer" (z.B. "G148.01-25-1") am "Datum" (z.B. 11.01.2025) Bitte geben Sie zusätzlich eine Telefon- oder Mobilnummer an.
4. Bitte überweisen Sie sofort die Testgebühr in Höhe von 25 € unter dem Verwendungszweck „Kursnummer (z.B. G148.01-25-1)“ und mit Angabe Ihres Namens an das Konto: IBAN: DE45574501200000120444
Weitere Informationen und Vorbereitungsmöglichkeiten können Sie auf der Website des BAMF finden. Im Folgenden finden Sie zum Download ein übersichtliches Informationsblatt: