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Einbürgerungstest

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.


Die wichtigsten Informationen zum Test:

  • Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen nur eine richtig ist.
  • Für die Beantwortung der Fragen haben Sie 60 Minuten Zeit.
  • Bei 17 richtig beantworteten Fragen ist der Test bestanden. Bei Nichtbestehen kann der Test auch wiederholt werden.
  • Die 33 Fragen setzen sich zusammen aus einem Fragenkatalog von 300 allgemeinen Fragen und 30 Fragen zum jeweiligen Bundesland. Sie finden die Fragen im Internet oder können sie bei Ihrer kvhs-Geschäftsstelle erhalten.
  • Die Testgebühr beträgt 25 Euro.

Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen!

April
Termin:      Samstag, 28. April 2012
Ort:           Wiedtalgymnasium, Neustadt/Wied 
Anmeldeschluss ist am 02.04.2012!

Juni
Termin:      Samstag, 16. Juni 2012
Ort:           Verbandsgemeindeverwaltung, Linz
Anmeldeschluss ist am 21.05.2012!

Weitere Informationen sowie Testfragen finden Sie unter: 

www.integration-in-deutschland.de

www.bamf.de (Einbürgerung-Online-Testcenter) 

Hier finden Sie die Lernkarten zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Download
(die Fragen können alternativ auch in ausgedruckter Version für 5 € bei der Geschäftsstelle bestellt werden)

Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner der Kreisverwaltung Neuwied und Allgemeine Informationen zur Einbürgerung zum Download