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Einbürgerungstest

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.


Die wichtigsten Informationen zum Test:

  • Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Zu jeder Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen nur eine richtig ist.
  • Für die Beantwortung der Fragen haben Sie 60 Minuten Zeit.
  • Bei 17 richtig beantworteten Fragen ist der Test bestanden. Bei Nichtbestehen kann der Test auch wiederholt werden.
  • Die 33 Fragen setzen sich zusammen aus einem Fragenkatalog von 300 allgemeinen Fragen und 30 Fragen zum jeweiligen Bundesland. Sie finden die Fragen im Internet oder können sie bei Ihrer kvhs-Geschäftsstelle erhalten.
  • Die Testgebühr beträgt 25 Euro.

Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen!

Weitere Informationen finden Sie unter: www.integration-in-deutschland.de