Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.
Die wichtigsten Informationen zum Test:
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen!
April
Termin: Samstag, 28. April 2012
Ort: Wiedtalgymnasium, Neustadt/Wied
Anmeldeschluss ist am 02.04.2012!
Juni
Termin: Samstag, 16. Juni 2012
Ort: Verbandsgemeindeverwaltung, Linz
Anmeldeschluss ist am 21.05.2012!
Weitere Informationen sowie Testfragen finden Sie unter:
www.integration-in-deutschland.de
www.bamf.de (Einbürgerung-Online-Testcenter)
Hier finden Sie die Lernkarten zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Download
(die Fragen können alternativ auch in ausgedruckter Version für 5 € bei der Geschäftsstelle bestellt werden)
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner der Kreisverwaltung Neuwied und Allgemeine Informationen zur Einbürgerung zum Download