Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 1. September 2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt.
Die wichtigsten Informationen zum Test:
Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen!
Weitere Informationen finden Sie unter: www.integration-in-deutschland.de